Gestern ist der Landtag komplett eskaliert und Thüringen ist unregierbar geworden. Morgen entscheidet das Landesverfassungsgericht und es gibt jetzt 4 mögliche Szenarien!
Nachdem gestern im Thüringer Landtag das komplette Chaos ausgebrochen ist und sich die CDU vollkommen lächerlich gemacht hat, wurde jetzt das Landesverfassungsgericht eingeschaltet, welches über das weitere Vorgehen entscheidet.
Das Gericht soll bereits Morgen am Samstag entscheiden und deswegen muss die AfD heute ihre Stellungnahme abgeben. Der AfD-Alterspräsident hatte ja den Antrag zur Geschäftsordnung blockiert, da er aus seiner Sicht nicht zulässig ist und erst nach der Konstituierung in Kraft treten darf.
Dazu muss er selbst und die AfD jetzt Stellung beziehen und die Sichtweise dem Landesverfassungsgericht mitteilen. Zusammen mit dem CDU-Antrag treffen die Richter dann eine Entscheidung. Und wir alle wissen, dass die Richter ebenfalls ein Parteibuch haben und ehr links-grün eingestellt sind, aber eventuell überleben wir eine Überraschung.
Insgesamt sehe ich 4 verschiedene Möglichkeiten, wie die Richter entscheiden können und wie es in Thüringen weiter geht.
Erstens: Die Richter könnten der CDU recht geben und die Rechtsauffassung teilen, dass der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Konstituierung gültig ist. Dann muss der AfD-Präsident über diesen Antrag abstimmen lassen und hier kommt es ebenfalls auf die weitere Auslegung der Geschäftsordnung. In Paragraphen 120 Abweichungen von der Geschäftsordnung steht nämlich folgendes:
- Der Landtag kann im Einzelfall von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen; zu dem Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.
Hier steht, dass eine Zustimmung von zwei Dritteln oder eine einfache Mehrheit erforderlich ist. Das widerspricht sich für mich. Also müssten die Richter auch festlegen, ob es für den Antrag der CDU eine 2/3 Mehrheit oder eine einfache Mehrheit reicht.
Wenn die Richter sich für eine einfache Mehrheit entscheiden, dann kommt der Antrag der CDU durch, weil sie dann mit einer einfachen Mehrheit für die Kandidatur von Kandidaten der anderen Fraktionen stimmen.
Zweitens: Und damit kommen wir gleich zum zweiten Szenario. Die Richter geben dem Antrag der CDU statt, entscheiden aber dafür, dass dieser Antrag eine 2/3 Mehrheit braucht. Da die AfD aber eine Sperrminorität von über ein Drittel hat, könnte die AfD dann diesen Antrag der CDU einfach blockieren. Dann würde es bei der alten Geschäftsordnung bleiben und nur die AfD hat das Vorschlagsrecht.
Drittes Szenario: Es kann natürlich auch sein, dass die Richter der gleichen Rechtsauffassung sind, wie die AfD und keine Geschäftsordnungsanträge vor Konstituierung eingereicht werden dürfen. Das wäre dann quasi ein Remi, weil der Streit der Altparteien und der AfD einfach nur in die Verlängerung gehen.
Dann würden die Wahl des Landtagspräsidenten gemäss Geschäftsordnung stattfinden und dort hat die AfD alleiniges Vorschlagsrecht und das kann sie beliebig lang ausüben. Und jetzt hatten schon die ersten Schlauberger geschrieben, dass nach 2 erfolglosen Wahlgängen die anderen Fraktionen ihre Kandidaten vorschlagen dürfen. Aber das ist falsch und ein grosser Irrglaube:
In der Geschäftsordnung § 2 Wahl des Präsidenten & der Stellvertreter steht:
- (1) Der Landtag wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, können für weitere Wahlgänge neue Bewerber vorgeschlagen werden.
- (2) Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zum Präsidenten vor. Die anderen Fraktionen schlagen jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zum Vizepräsidenten vor, sodass jede Fraktion im Vorstand des Landtags mit einem Mitglied vertreten ist.
Da stehts eindeutig. NUR die stärkste Fraktion schlägt für die Wahl zum Präsidenten vor. Und wenn dieser Kandidat keinen Mehrheit bekommt, dann können für weitere Wahlgänge neue Bewerber vorgeschlagen werden! Da steht NICHT; dass plötzlich andere Faktionen vorschlagen dürfen. Also wenn es neue Bewerber gibt, dann schlägt die EBENFALLS laut GO die stärkste Fraktion vor, also die AfD.
Die AfD schlägt für den Präsidenten vor, die anderen Fraktionen für den Vizepräsidenten. Für mich eindeutig. Und dann könnte die AfD einfach weitere AfD-Kandidaten vorschlagen.
Aber wahrscheinlich kommt es dann an dieser Stelle direkt zum nächsten Streit und es wird das Verfassungsgericht erneut angerufen, weil die Altparteien darauf bestehen ihre eigenen Kandidaten vorzustellen.
Witziger Weise könnte die AfD dann auch Kandidaten aus den anderen Lagern vorschlagen, die das gar nicht können oder wollen. Sie könnten zum Bespiel den CDU-Mann Mario Voigt vorschlagen, dann könnte der nicht Ministerpräsident werden. Weil gleichzeitig Ministerpräsident und Landtagspräsident sind glaube ich unmöglich!
Und gerade die letzte Option – wenn alle Vorschläge der AfD immer wieder von den Altparteien abgelehnt werden, dann könnte das Ganze in einer Dauerschleife enden was darauf hinausläuft, dass Thüringen weiterhin unregierbar bleibt.
Und dann gibt es nur noch den aller letzten Ausweg, dass es Neuwahlen gibt und dann neue Mehrheiten ins Parlament gewählt werden, die diesem antidemokratischen Verhalten der CDU und vom BSW ein Ende setzen.
Aber Neuwahlen wären natürlich der Super-Gau vor allem für CDU und BSW, weil beide massiven Wählerverrat begangen haben. Ganz Deutschland hat gesehen, wie die CDU der SPD in Brandenburg ihre Stimmen geschenkt hat und dadurch eine sozialistische rot-rote Regierung an die Macht kommt.
Dadurch wird die CDU massenhaft Mitglieder und vor allem Wähler verlieren. Und das würde bei einer Neuwahl in Thüringen nicht gut für die CDU ausgehen.
Und das gleiche gilt für das BSW; welches eindeutig bewiesen hat, dass es nur ein Mehrheitsbeschaffer für die Altparteien ist und KEINE Politik für Deutschland macht. Sie wollen ein «Weiter-So» und tragen die zerstörerische Politik der Altparteien weiter.
Bei einer Neuwahl würde auch das BSW komplett abgestraft. Das haben wir schon in Brandenburg gesehen, wo das BSW nach der Thüringenwahl direkt 2,5% verloren hat.
Die Bildzeitung spricht übrigens noch von einem viertel Szenario, was aber eindeutig zeit wie links-versifft dieses Blatt mittlerweile ist und ebenfalls reine Hetze betreibt:
- Szenario 4 – CDU bekommt recht, Chaos
- Das Gericht urteilt gegen die Rechtsauffassung der AfD, doch ihr Alterspräsident fühlt sich nicht daran gebunden und blockiert die Anträge der anderen Parteien einfach weiter.
Und das meine lieben ist der aller grösste Schwachsinn. Die AfD hält sich an Recht und Gesetz und das was die Bild hier schreibt ist eine einzige Verleugnung. Würde sich die AfD nicht an die Verfassung halten, dann hätte sie das Einschalten der Verfassungsrichter gar nicht erst zugestimmt. Alterspräsident Treutler sagte selber, dass er auf die Einschätzung der Verfassungsrichter vertraut, anstatt hier willkürlich bei der Auslebung der CDU zur Geschäftsordnung zu entscheiden.