Vor wenigen Minuten wurde das Gerichtsurteil um den Streit des Landtagspräsidenten in Thüringen veröffentlicht. Und es kam genauso so, wie die AfD bereits befürchtet hatte. Das Gericht gibt der CDU recht und die AfD muss dem Urteil folgen. Die Bild schrieb:
- Nach Zoff im Parlament
- Gerichtsklatsche für Thüringer AfD
- Nächster Knall im irren Rechtsstreit um die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten!
- Einen Tag nach dem spektakulären Abbruch der 1. Parlaments-Sitzung hat der Verfassungsgerichtshof am späten Freitagabend entschieden, unter welchen Regeln es am Samstag ab 9.30 Uhr in Erfurt weitergeht.
- Das Urteil: Das Gericht verdonnert den AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler (73) dazu, bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Abgeordneten über eine Änderung der Geschäftsordnung abstimmen zu lassen.
- Im Klartext: Die AfD hat als stärkste Fraktion kein exklusives Vorschlagsrecht. Auch die anderen Parteien dürfen am Samstag im 1. Wahlgang Kandidaten aufstellen.
Tja meine lieben Zuschauer, damit das das Gericht nicht nur eine Entscheidung getroffen, sondern es hat direkt 2 wichtige Entscheidungen getroffen. Erstens darf die CDU die Geschäftsordnung bereits vor der Konstitution ändern lassen und zweitens dürfen bereits zur ersten Wahl, der des Landtagspräsidenten die anderen Fraktionen ihre Kandidaten ins Rennen schicken.
Und auf der einen Seite bin ich froh darüber, dass wir jetzt Rechts-Klarheit vom aller höchsten Gericht haben und sich alle daran halten, aber auf der anderen Seite bin ich enttäuscht darüber, das das Gericht den Parteien erlaubt einfach Jahrhunderte alte Gesetze zu ändern, nur um selbst an der Macht zu bleiben.
Und damit muss ich dem CDU-Politiker Andreas Bühl recht geben. Hier findet wirklich ein Putsch und eine Machtergreifung statt, aber nicht von der AfD, sondern von der CDU! Weil die CDU hat eindeutig die Wahl gegen die AfD verloren und jetzt ändern sie einfach die Gesetze, um trotzdem an der Macht zu bleiben.
Fui Teufel! Die Bild schrieb weiter:
- Die Urteils-Begründung des Gerichts: „Die Abgeordneten haben aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen.
- Die Juristen von Thüringens ranghöchstem Gericht mussten über zehn Stunden beraten, denn sie betraten völliges Neuland: Einen solchen Fall gab es noch nie in der Verfassungsgeschichte.
- Vor dem Urteil äußerte der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke (52) Zweifel an einem fairen Urteil. Höcke auf X: „Das sind politisch bestimmte und voreingenommene Richter.“
Dieses Urteil ist natürlich ein Rückschlag für die AfD, da ihr damit der Posten des Landtagspräsidenten weggenommen wird, aber trotzdem wird sich die AfD an dieses Gerichtsurteil halten.
Damit wird die Sitzung des Thüringer Landtages heute Morgen wieder aufgenommen und es wird ziemlich schnell gehen. Es wird die Beschlussfähigkeit festgestellt, dann der Landtagspräsident gewählt und dann der Ministerpräsident.
Nicht desto trotz können wir heute Morgen trotzdem noch eine große Überraschung sehen, je nachdem, wie die Parteien über Präsident und Ministerpräsident abstimmen und welche Kandidaten sie ins Rennen schicken. Können sich die Altparteien auf keinen Kandidaten einige, könnte doch noch die AfD als Sieger vom Platz gehen. Also lassen wir uns überraschen!